AGB für Auftraggeber
§ 1 Geltung dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Bereitstellung der Dienste auf der Website https://expertence.com (nachfolgend Website genannt) durch die Resources Global Professionals (Germany) GmbH (nachfolgend RGP genannt) und deren Nutzung durch Unternehmen und Vermittler (nachfolgend Auftraggeber genannt). Bei der Registrierung als Auftraggeber bei RGP akzeptieren Sie diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung unserer Dienste schließt der Auftraggeber mit der Resources Global Professionals (Germany) GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München.
(2) Auf die Besonderheiten für die Nutzung der Plattform als Vermittler, insbesondere die Provisionsregelungen gemäß §6b, wird ausdrücklich hingewiesen.
(3) Für die Beziehung zwischen RGP und Auftraggeber gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt RGP nicht an, es sei denn, dass sie der Geltung zugestimmt hätte.
§ 2 Registrierung
(1) Die Anmeldung als Auftraggeber steht jedermann zur Verfügung, der das 18. Lebensjahr vollendet und in Deutschland seinen Wohnsitz hat, sowie als verantwortlicher Mitarbeiter eines Unternehmens mit der Suche und Auswahl von Experten, Interim Managern, Projektmanager, Beratern usw. betraut wurde.
(2) RGP bietet für Auftraggeber verschiedene Mitgliedschaftsmodelle an, die sich ggf. hinsichtlich Vertragsgestaltung, Laufzeiten und Funktionsumfang unterscheiden.
(3) Mit der Registrierung als Auftraggeber kann der Benutzer die Funktionen der Plattform nutzen. Insbesondere kann er Projekte ausschreiben, die Suchfunktion nutzen und Experten kontaktieren.
(4) Bei der Registrierung sind ein Benutzername und ein Passwort anzulegen. Bei der Registrierung muss der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere den eigenen Vor- und Nachname, eine eigene gültige E-Mail-Adresse, Angaben zur Rechtsform des Unternehmens angeben. Durch Betätigen der Schaltfläche „jetzt kostenfrei anmelden“ wird automatisch ein Benutzerkonto angelegt. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird per E-Mail ein Bestätigungslink gesendet. Durch dessen Aufruf bestätigen Sie Ihr Profil und schalten dessen Nutzung durch Sie frei. RGP überprüft alle Registrierungen insbesondere dahingehend, ob der Nutzer berechtigt ist, ein Nutzerkonto einzurichten und ob die Anforderungen gemäß (1) erfüllt sind.
(5) Mit Ausnahme der im RGP-Profil als "Stammdaten" markierten Angaben darf der Auftraggeber in seinem Account keine Kontaktdaten oder sonstige Informationen über sich oder Dritte eintragen, die eine direkte Kontaktaufnahme oder Rückschlüsse auf seine oder die Identität der Dritten ermöglichen (insbesondere nicht genannt werden dürfen: Name oder Firmenname, Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Internetadressen, Artikel oder Veröffentlichungen jeglicher Art). Unzulässige Angaben können durch RGP kommentarlos entfernt oder gesperrt werden. RGP ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
(6) Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
(8) RGP behält sich vor Benutzerkonten zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt.
§ 3 Erreichbarkeit und Haftung
(1) RGP übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder einzelner Dienste, wird sich aber darum bemühen, die Website und die Dienste für den Auftraggeber verfügbar zu halten, ohne dass der Auftraggeber einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit hat. RGP behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen - z. B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten - die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.
(2) RGP haftet nicht für verschuldete Datenverluste oder -beschädigungen, die durch die Verwendung der Website oder durch den Ausfall der Website auftreten.
(3) Eine Haftung von RGP ist ausgeschlossen, soweit RGP kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Darüber hinaus haftet RGP, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) fahrlässig verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Auftraggeber gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von RGP beschränkt sich in diesem Falle auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von RGP, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von RGP bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Soweit die Haftung von RGP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Dem Auftraggeber stehen auf RGP verschiedene Leistungen zur Verfügung. Insbesondere kann er
a. Projekte, Mandate, Beratungsbedarf und ähnliche Anfragen auf der Plattform ausschreiben
b. selbst aktiv nach Experten suchen und diese kontaktieren
c. RGP mit der Suche und Vermittlung von Kandidaten beauftragen
(2) Die Beauftragung gemäß c. kann über die Webseite, telefonisch oder per Email erfolgen. Die Anforderung von Profilen ist für den Auftraggeber kostenfrei und verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Zusammenarbeit mit einem der vorgeschlagenen Kandidaten. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Zusammenarbeit mit einem der vorgeschlagenen Kandidaten, so ist der Auftraggeber zum Abschluss eines Dienstleistungs- oder Werkvertrages mit RGP verpflichtet. Ausnahmen von dieser Verpflichtung können unter den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
(3) Bei der Nutzung des Online-Formulars zur Veröffentlichung eines Projekts wird automatisch eine Projektausschreibung erzeugt und auf der Webseite veröffentlicht, die öffentlich einsehbar ist. Die Veröffentlichung erfolgt anonym. Der Auftraggeber stimmt bei einer Nutzung dieser Funktion ausdrücklich zu, dass das Projekt veröffentlich werden darf.
(4) Nutzt der Auftraggeber die Website selbst, um aktiv nach Experten zu suchen, so ist er zur direkten Kontaktaufnahme, zur Führung von Interviews, zur Verhandlung von Vertragsinhalten und zum direkten Vertragsabschluss berechtigt. Die erste Kontaktaufnahme darf ausschließlich über das auf der Website zur Verfügung stehende Kontaktformular erfolgen. Für die weitere Kommunikation steht ein Nachrichtensystem zur Verfügung.
(5) Die Nutzung der Plattform im Business Basic Modell ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei der Schaltung von Anzeigen kann der Auftraggeber freiwillig kostenpflichtige Zusatzoptionen in Anspruch nehmen, mit denen die Darstellung und Präsentation einzelner Projekte hervorgehoben werden kann.
(6) Die Nutzung der Plattform im Business Premium Modell ist für den Auftraggeber kostenpflichtig und wird mit derzeit 29,90 EUR pro Monat und Nutzer in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im voraus und verlängert sich nach Ablauf des Buchungs-Zeitraums jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht schriftlich (Email, Fax, Brief) gekündigt wird.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede direkte Beauftragung eines Experten, spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung gegenüber RGP anzuzeigen. Diese Anzeige kann per Email, Fax oder postalisch erfolgen.
(2) Der Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und einem Experten unter Umgehung von RGP ist nur dann zulässig wenn die Suche und Auswahl unter Nutzung der in §4 (1) a. und b. beschriebenen Funktionen erfolgt ist. Wenn die Suche und Auswahl durch RGP erfolgt ist, ist ein direkter Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und einem Experten unter Umgehung von RGP unzulässig.
(3) Änderungen der Projektlaufzeiten während eines laufenden Projektes, des Tagessatzes, des Umfangs der Tätigkeit des Experten, des Festpreises für ein Projekt und/oder bezüglich der Höhe des Brutto-Jahreszielgehalts im Fall der Festeinstellung sind RGP innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden elektronisch mitzuteilen.
(4) RGP sendet dem Auftraggeber zum Ende des Monats eine Übersicht aller über RGP kontaktierten Experten. Anhand dieser hat der Auftraggeber anzugeben inwieweit er diese Experten beauftragt hat, plant zu beauftragen, an Dritte vermittelt hat oder plant an Dritte zu vermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Anfrage wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von RGP jederzeit Auskunft darüber zu teilen welche Experten von ihm beschäftigt werden, einschließlich Beginn und voraussichtliches Ende des Projekts, Höhe der Vergütung des Experten (Tagessatz oder Festpreis) und Anzahl geleisteter Arbeitsstunden.
(6) Die Zugangsdaten des Profils sind persönlich und vertraulich zu behandeln, sorgfältig aufzubewahren und gegen Verlust oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, anderen Personen die Zugangsdaten zur Nutzung der Website zu überlassen. Jeder Auftraggeber trägt die vollständige Verantwortung für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten. Für Schäden, die aus unbefugtem Zugang entstehen, haftet RGP nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Anhaltspunkten für den Missbrauch seiner Zugangsdaten hat der Auftraggeber umgehend sein Passwort zu ändern und RGP zu benachrichtigen. RGP behält sich vor, bei einem Missbrauch den Zugang zur Website zu sperren. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter RGP auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste des eigenen Zugangs durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs des Auftraggebers zu unterstützen.
§ 6a Provisionsanspruch bei selbständiger Suche und Auswahl
(1) Sofern der Auftraggeber über die Nutzung der Plattform einen Kandidaten selbst auswählt und unter Vertrag nimmt, ist diese Leistung für den Auftraggeber provisionsfrei.
§ 6b Provisionsanspruch gegenüber Vermittlern
Als Vermittler gelten alle Auftraggeber, die die Plattform zur Suche, Auswahl und Weiter-Vermittlung von Kandidaten verwenden. Dazu gehören insbesondere Provider, Personalberater und andere Unternehmen, die Kandidaten im Rahmen eigener Projekte bzw. Mandate und/oder bei dritten Unternehmen einsetzen und hierfür eine Rechnung stellen. Für diese Auftraggeber gelten folgende Provisionsregelungen:
(1) Der Auftraggeber schuldet RGP für jeden Fall, in dem ein über Dienste von RGP kontaktierter Kandidat vom Auftraggeber direkt beauftragt oder an einen Dritten weiter vermittelt wird, eine Provision. Die Höhe der Provision beträgt derzeit 25% der vom Auftraggeber erzielten Provision. Folgeaufträge mit einem anderen Aufgabeninhalt werden wie neue Projekte behandelt, sodass dabei auch ein neuer Provisionsanspruch entsteht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Beauftragung innerhalb von 5 Werktagen gegenüber RGP anzuzeigen und die vertraglichen Konditionen, insbesondere die Höhe der eigenen Provision, die Laufzeit des Vertrages und andere für die Berechnung der Provision relevante Informationen, offenzulegen.
(3) Eine Provision wird nicht geschuldet, wenn der Experte innerhalb der letzten 12 Monate vor der Vorstellung nachweislich beim gleichen Auftraggeber freiberuflich oder fest angestellt tätig war. Eine solche Vorbeschäftigung ist innerhalb von 5 Werktagen nach erstmaliger Kontaktaufnahme gegenüber RGP anzuzeigen und zu belegen. Der Nachweis der Beschäftigung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
(4) Die Provision für ein neues Projekt mit einem über RGP kontaktierten Experten ist vom Auftraggeber nicht geschuldet, wenn diesem Projekt ein Zeitraum von mindestens vierundzwanzig Monaten vorausging und während diesem zwischen dem Auftraggeber und diesem Experten keinerlei Projekte realisiert wurden und der Kontakt über einen anderen Weg außerhalb der Plattform zustande gekommen ist.
(5) Die Provision ist nur geschuldet, wenn der durch RGP vermittelte Experte tatsächlich in dem Projekt eingesetzt wurde. Setzt der Auftraggeber einen ihm aufgrund der Vermittlung von RGP bekannt gewordenen Experten jedoch innerhalb von vierundzwanzig Monaten in diesem oder einem anderen eigenen Projekt ein oder vermittelt den Experten an Dritte, hat RGP für die gesamte Dauer des jeweiligen Projektes Anspruch auf eine Provision gemäß (1).
(6) Wird der Experte innerhalb des Zeitraumes eines Projektes, für das RGP provisionsberechtigt ist, fest bei dem Auftraggeber oder einem durch diesen weitervermittelten Dritten angestellt und erhält der Auftraggeber hierfür eine Provision, so hat der Auftraggeber einmalig eine Ablösesumme in Höhe von 25% Prozent seiner Provision an RGP zu zahlen.
(7) Die Vorschriften gemäß § 6b (1) bis (6) gelten entsprechend, wenn der Einsatz des Experten auf Veranlassung des Auftraggebers durch Dritte erfolgt oder an diese vermittelt wird. Als Dritte gelten insbesondere alle Schwester- und Tochterunternehmen sowie alle Niederlassungen des Auftraggebers.
§ 6c Provisionsanspruch bei Vermittlung durch RGP
(1a) Der Auftraggeber schuldet RGP für jeden Fall, in dem ein von RGP identifizierter und vorgeschlagener Kandidat vom Auftraggeber direkt beauftragt wird, eine Provision. Die Höhe der Provision beträgt 25% des Tagessatzes, der mit dem Kandidaten vereinbart wurde. Folgeaufträge mit einem anderen Aufgabeninhalt werden wie neue Projekte behandelt, sodass dabei auch ein neuer Provisionsanspruch entsteht.
(1b) Bei Mandaten, in denen RGP die Suche und Auswahl des Experten übernimmt sowie als direkter Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber auftritt, werden die Konditionen im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbart.
(2) Eine Provision wird nicht geschuldet, wenn der Experte innerhalb der letzten 12 Monate vor der Vorstellung nachweislich beim gleichen Auftraggeber freiberuflich oder fest angestellt tätig war. Eine solche Vorbeschäftigung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage des Profils gegenüber RGP anzuzeigen und zu belegen. Der Nachweis der Beschäftigung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
(3) Die Provision für ein neues Projekt mit einem über RGP kontaktierten Experten ist vom Auftraggeber nicht geschuldet, wenn diesem Projekt ein Zeitraum von mindestens vierundzwanzig Monaten vorausging und während diesem zwischen dem Auftraggeber und diesem Experten keinerlei Projekte realisiert wurden.
(4) Die Provision ist nur geschuldet, wenn der durch RGP vermittelte Experte tatsächlich in dem Projekt eingesetzt wurde. Setzt der Auftraggeber einen ihm aufgrund der Vermittlung von RGP bekannt gewordenen Experten jedoch innerhalb von vierundzwanzig Monaten in diesem oder einem anderen eigenen Projekt ein oder vermittelt den Experten an Dritte, hat RGP für die gesamte Dauer des jeweiligen Projektes Anspruch auf eine Provision gemäß (1a oder 1b).
(5) Wird der Experte innerhalb des Zeitraumes eines Projektes, für das RGP provisionsberechtigt ist, fest bei dem Auftraggeber oder einem durch diesen weitervermittelten Dritten angestellt, so hat der Auftraggeber RGP einmalig eine Ablösesumme in Höhe von 15% Prozent des für diese Festanstellung vereinbarten Brutto-Jahreszielgehalts des Experten zu zahlen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von netto 15.000 EUR - es sei denn, es wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.
(6) Die Vorschriften gemäß § 6 (1) bis (5) gelten entsprechend, wenn der Einsatz des Experten auf Veranlassung des Auftraggebers durch Dritte erfolgt oder an diese vermittelt wird. Als Dritte gelten insbesondere alle Schwester- und Tochterunternehmen sowie alle Niederlassungen des Auftraggebers.
§ 7 Rechnungsstellung
(1) RGP stellt dem Auftraggeber die Provision für eine direkte Beauftragung mit Datum des Vertragsbeginns in Rechnung. Der Kunde ist verpflichtet, RGP für die ordnungemäße Rechnungsstellung spätestens am ersten Einsatztag des Experten folgende Informationen schriftlich oder per Email zur Verfügung zu stellen.
a. Beginn des Vertrages
b. Laufzeit des Vertrages
c. Höhe des Tagessatzes
(2) Bei Mandaten, in denen RGP die Suche und Auswahl des Experten übernimmt sowie als direkter Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber auftritt, werden die Leistungen des aktuellen Monats jeweils am letzten Arbeitstag in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
§ 8 Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Vertrag über die Nutzung unserer Dienste wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und RGP sind jederzeit berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und Verpflichtungen zur Leistungserbringung werden in vollem Umfang abgerechnet.
(2) Mit Kündigung oder einvernehmlicher oder rechtskräftig festgestellter Beendigung dieses Vertrages entfallen sämtliche künftigen Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner mit Ausnahme der Ansprüche auf Bezahlung der bis zur Kündigung erbrachter Leistungen.
§ 9 Schwerwiegende Pflichtverletzung, Vertragsstrafe, Account-Sperrung
Für den Fall der schuldhaften Verletzung einer aus diesem Vertrag für den Auftraggeber resultierenden maßgeblichen Verpflichtung (z. B. Verstoß gegen die Mitteilungspflichten bei Projekteinsatz, Abgabe wahrheitswidriger Erklärungen oder Nichtbeantwortung der projektrelevanten Anfragen u. Ä.) gilt je Verstoß eine Vertragsstrafe i. H. v. 50.000 EUR als vereinbart. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche durch RGP bleiben vorbehalten.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Sofern der Auftraggeber eigene Inhalte wie Text- und Bildmaterial in sein Profil einbindet, auf der Website postet (z.B. im Rahmen eines Forums oder Blogs) oder auf der Website vorhandene interaktive Angebote zum Austausch mit RGP oder anderen Auftraggebern in Anspruch nimmt, räumt der Auftraggeber mit der Aktivierung der Hochladefunktion RGP an diesen Inhalten das dauerhafte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, inhaltlich unbegrenzte und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte des Auftraggeber selbst oder durch Dritte auf der Website zu veröffentlichen und beliebigen Dritten zur privaten Nutzung zugänglich zu machen und ihnen über elektronische Kommunikationsnetze (wie dem Internet und Mobilfunknetze) auf beliebige stationäre und mobile Endgeräte auf Abruf oder als Push – auch zum Download – zu übermitteln und diese Inhalte zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen und in der Form und Gestaltung (jedoch nicht inhaltlich) zu bearbeiten.
(2) Der Auftraggeber ist nur berechtigt, Inhalte einzustellen, die von ihm stammen oder für die er sich die erforderlichen Rechte eingeholt hat. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter (insbesondere etwa Urheber- und Markenrechte an Text- und Bildbeiträgen sowie Persönlichkeitsrechte an abgebildeten oder in sonstiger Form dargestellten Personen) sind. Er stellt RGP von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber RGP oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen der Inhalte (Kommentare, Diskussionsbeiträge, in jeder Form wie Text oder Bild, etc.) geltend gemacht werden.
§ 11 Markenrechte
(1) Die Verwendung von Logos und anderweitigen Kennzeichen von RGP ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von RGP gestattet.
(2) Ferner sind die Inhalte der Website von RGP, insbesondere Fotos, urheberrechtlich geschützt. An den von RGP selbst eingestellten Inhalten hat RGP die jeweiligen Nutzungsrechte. Diese dürfen außer für private Zwecke nicht vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden. Eine Veröffentlichung bedarf des vorherigen Einverständnisses durch RGP. Alle Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von RGP nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.
(3) Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten außerhalb dieser Regelungen oder der gesetzlichen Ausnahmetatbestände (z.B. im Urheberrecht) ist nicht gestattet und strafbar.
(4) Der Auftraggeber räumt RGP das Recht ein, das Logo des Auftraggebers als Beispiel für andere Benutzer der Webseite zu verwenden. RGP verwendet dabei vorzugsweise solche Logos, die auf der Webseite des Auftraggebers zum Download zur Verfügung stehen. Falls nötig, darf das Logo vergrößert oder verkleinert, nicht jedoch in seiner Form und Farbe verändert werden.
§ 12 Verschwiegenheit
(1) Die Vertragspartner haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, die ihnen während der Tätigkeit als solche anvertraut oder bekannt geworden sind („vertrauliche Tatsachen“), auch nach Beendigung des Vertrages zu wahren.
(2) Die Vertragspartner haben sicherzustellen, dass die vorgenannten Geheimhaltungsverpflichtungen auch von ihren Angestellten, Untervertretern oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.
(3) Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist, insbesondere insoweit eine gerichtliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
§ 13 Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.
§14 Änderungen der Leistungen sowie der AGB
(1) Änderungen der Leistungen
a. RGP behält sich vor, die auf den RGP-Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar.
b. RGP behält sich darüber hinaus vor, die auf den RGP-Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit RGP verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von RGP angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- soweit RGP damit einem gegen RGP gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist.
c. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von RGP stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
(2) Änderungen der AGB
a. RGP behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. RGP wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. RGP wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
b. RGP behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist;
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber;
- soweit RGP verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- soweit RGP damit einem gegen RGP gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
- soweit RGP zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
c. RGP wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf den RGP-Websites.
d. Das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach §8 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder AGB nach dieser Vorschrift unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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