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Interim Management ist als personalwirtschaftliches Instrument zur Flexibilisierung des Ressourcen-Einsatzes nicht mehr wegzudenken. Bedauerlicherweise sind die gesetzlichen Regelungen für diese Form der Beschäftigung eher unkonkret. In der Folge leiden Unternehmen und Interim Manager unter rechtlichen Grauzonen. Hinzu kommt die Unsicherheit, wie z. B. im Fall eines Statusfeststellungsverfahrens durch die DRV entschieden wird.
Auf die Gestaltung kommt es an
Das muss nicht sein. Trotz der unsicheren rechtlichen Lage gibt es einige Rahmenbedingungen, die von den Unternehmen und den Interim Managern gestaltet werden können. Auf diese Weise lässt sich das Risiko der Feststellung einer etwaigen Scheinselbständigkeit stark reduzieren. Wenn beide Parteien zudem flexibel in Bezug auf die grundsätzliche Beschäftigungsform sind, gibt es auch unter der Last der neuen Regelungen rechtlich sichere Gestaltungsmöglichkeiten.
In einer Reihe von drei Videos diskutieren wir das Thema Scheinselbständigkeit aus verschiedenen Perspektiven. Im ersten Teil untersuchen wir drei der häufigsten Irrtümer aus Sicht der Interim Manager. Im zweiten Teil erklären wir, worauf Auftraggeber und Interim Manager gemeinsam achten müssen, damit eine Zusammenarbeit möglichst risikolos zustande kommt. Und im dritten Teil geben wir praktische Tipps und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen, die auf die Beauftragung von Interim Managern (und Freiberuflern im weiteren Sinne) angewiesen sind.
Video Teil 1 - Mythen und Irrtümer
Video Teil 2 - Abstimmung zwischen Auftraggeber und Interim Manager
Video Teil 3 - Gestaltungsmöglichkeiten für das Mandat


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